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gestufte Diagnostik
zur Abklärung von altersgemäßen Leistungseinengungen
zur Diagnostik auch vasculären (durchblutungsbedingten)
oder stoffwechselbedingten Demenzen
zur Zuordnung von verschiedenen Demenzerkrankungen
(z.B. auch der Alzheimer Demenz)
1. Schritt

  • In der Regel werden Sie oder einer Ihrer Angehörigen Einschränkungen im psychischen Bereich bemerken (Vergesslichkeit, Orientierungsstörungen, Schreibstörungen).

    Im ersten Schritt geht es darum, durch eine gezielte fachärztliche psychiatrische Untersuchung einschl. der Anamnese von Familienangehörigen die registrierten Schwierigkeiten einzuordnen und psychiatrische Krankheitsbilder auszuschließen (z. B. Depressionen) und durch eine neurologische Untersuchung Erkrankungen des Gehirns (z.B. Neubildungen, Durchblutungsstörungen, Entzündungen) zu erkennen.


2. Schritt

  • Im zweiten Schritt werden diese Untersuchungen, wenn erforderlich, durch apparative Diagnostik in meiner Praxis ergänzt, wie z.B. durch Elektroencephalographie (EEG), Dopplersonographie der Hirngefäße (Durchblutungsmessung des Gehirns) und/oder evozierte Potentiale. Gleichzeitig wird, wenn noch nicht geschehen, auch eine internistisch- kardiologische Diagnostik angestrebt.

Schritt eins und zwei sind unverzichtbar und werden auch bei anderen Krankheitsbildern routinemäßig in der Praxis durchgeführt. Eine gesonderte Terminvergabe außerhalb der üblichen Praxissprechstundenzeiten ist daher nicht erforderlich, d.h. Sie melden sich wie bisher in der Praxis an oder bekommen bei der Erstuntersuchung einen weiteren Termin genannt.


3. Schritt

  • Im dritten Schritt kommen testpsychologische Untersuchungen zur Anwendung.

    Wegen des je nach Testumfang größeren und unterschiedlichen zeitlichen Aufwandes sind für diese Testdiagnostik gesonderte Termine im Rahmen der Demenzsprechstunde zu vereinbaren.


4. Schritt

  • Im vierten Schritt sind evtl. weitere apparative Untersuchungen bei einem der Radiologen von mir zu veranlassen, wie Computertomographie (CT) oder Kernspintomographie (NMR/MRT).
    Diese Untersuchungen haben ebenfalls die Aufgabe, umschriebene strukturelle Hirnschädigungen, die auch Demenzsyndrome nach sich ziehen können, aber anders behandelt werden müssten, auszuschließen.

Diese vorgenannte Basis-Diagnostik wird, wenn Sie in einer Krankenkasse versichert sind, von dieser übernommen, es sei denn, sie wünschen ohne entsprechende Symptome aus "Sicherheitsgründen" eine entsprechende Ausschlussuntersuchung.