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Die psychiatrische Untersuchung

 

Die psychiatrische Untersuchung wird durch ein ausführliches Gespräch (Anamnese) eingeleitet.
Herausgearbeitet werden die aktuellen Beschwerden, mögliche Auslösemechanismen im Hinblick auf Konfliktsituationen. Wichtig sind aber auch Fragen nach früheren Erkrankungen.
Im Rahmen diese Gespräches sind für den Psychiater Befunderhebungen über Bewusstsein, gedankliche Ordnung, Orientierung, Denkstörungen, Sprache, Gedächtnisleistungsbeeinträchtigungen, insbesondere Merkfähigkeit und Aufmerksamkeit, Affekte (Stimmungen) und Antrieb, die Hilfsmittel zur Diagnosefindung.

 

Hergestellt werden muss evtl. der Zusammenhang des aktuellen Bildes mit bestehenden Konflikten oder früheren Erkrankungen, abgegrenzt werden muss, ob ein Zusammenhang des psychiatrischen Bildes mit einer organneurologischen Erkrankung besteht. Hier ergibt eine enge Verflechtung zur Neurologie.

Häufig ist es auch wichtig, Fremdanamnesen z.B. durch Familienangehörige zu erhalten, da bei psychiatrischen Erkrankungen vom Patienten selbst zeitweilig keine objektive Krankheitsdarstellung gegeben werden kann.

Therapeutisch muss in Abhängigkeit von der Diagnose eine mögliche Konfliktlösung und/ oder eine medikamentöse Therapie und/ oder die Möglichkeit einer psychotherapeutischen Behandlung erwogen werden.